Betriebsvereinbarung Suchtprävention  bzw. Dienstvereinbarung Suchtprävention

Der gewöhnliche Weg, um für das Suchtpräventionsprogramm auf der betrieblichen Ebene einen eindeutigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung Suchtprävention bzw. Dienstvereinbarung Suchtprävention. Sie setzt eine Verhandlung und Einigung zwischen der Unternehmens- bzw. Dienststellenleitung und der Personalvertretung voraus und bedarf zwingend einer schriftlichen Form. Eine Betriebsvereinbarung Sucht stellt gegenwärtig die verbindlichste Fassung eines Gesamtkonzepts zur Suchtprävention und Suchthilfe dar und wird als Standard empfohlen.

Funktion der Betriebsvereinbarung Alkohol bzw. Dienstvereinbarung Alkohol

Die Betriebsverbeinbarung Alkohol am Arbeitsplatz bzw. Dienstvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz legt gleichzeitig das konkrete betriebliche Modell des Suchtpräventionsprogramms fest. Sie sollte deshalb erst verfasst werden, wenn man über die Ziele und den Rahmen des Programms verständigt hat. Die Notwendigkeit bestimmter Regelungen sollte immer genau überprüft werden, d.h. die Abstimmung darüber, welche Maßnahmen im Betrieb angeboten werden sollen und umgesetzt werden können, sollte abgeschlossen sein.

Eine Betriebsvereibarung Sucht bzw. Dienstvereinbarung Sucht bietet zugleich die Möglichkeit, eine verbindliche Arbeitsgrundlage für die Akteure in der betrieblichen Suchtprävention, vor allem für die interne Beratung, zu schaffen. Damit garantiert sie den haupt- und nebenamtlichen betrieblichen Suchtberatern auch den notwendigen arbeits- und versicherungsrechtlichen Schutz für ihre Einsätze im Rahmen ihrer definierten Aufgaben.

Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung Suchtprävention bzw. Dienstvereinbarung Suchtprävention

Die Erarbeitung und Überarbeitung einer Betriebsvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz bzw. Dienstvereinbarung Alkohol am Arbeitspatz ist ein wichtiger Prozess bei der Entwicklung eines betrieblichen Suchtpräventionsprogramms. Dieses kann nur im Konsens erarbeitet werden und dafür müssen die verschiedenen Interessen und Positionen zum Thema Suchtprävention und Suchthilfe unter den beteiligten Parteien ausgetauscht werden. Eine intensive Vorbereitung und Begleitung der Erstellung einer "Betriebsvereinbarung Suchterkrankungen" ist immer ein Organisationsentwicklungsschritt. Dieser trägt nicht nur viel zur Klärung der Standpunkte bei, sondern ist auch ein gemeinsamer Lernprozess in Sachen betrieblicher Suchtprävention, der bereits erheblich zur Veränderung von Betriebskulturen beitragen kann.

Für die Erarbeitung oder Überarbeitung einer Betriebsvereinbarung Sucht sollte nicht auf Vereinbarungen anderer Betriebe zurückgegriffen werden, ohne vorher gründlich geprüft zu haben, ob diese dem fachlichen und rechtlichen Standard der Suchtprävention entspricht.

Fragen zur Betriebsvereinbarung Sucht / Alkohol bzw. Dienstvereinbarung Sucht / Alkohol

  • Spielen Sie mit dem Gedanken ein Suchtpräventionsprogramm in Ihrem Unternehmnen zu installieren? 
  • Planen Sie eine Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung Sucht? 
  • Suchen Sie Beratung bei der Installation Betrieblicher Suchtprävention?
  • Möchten Sie Ihre neue BV bzw. DV Sucht von professioneller Seite überprüfen lassen? 
  • Möchten Sie Ihre bestehende Betriebsvereinbarung Sucht auf den aktuellsten Stand der Erkenntnisse bringen?

Wir begleiten sowohl die Entwicklung ganzer Suchtpräventionskonzepte für Unternehmen, als auch lediglich die Überarbeitung bestehneder Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarung; entsprechend Ihren Erwartungen.

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