Betriebliche Suchtprävention für Betriebsräte

Aufgabe der Betriebsräte  bzw. Personalräte in der betrieblichen Suchtprävention

Betriebsräte und Personalräte haben in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle. Das gestufte Interventionskonzept der betrieblichen Suchthilfe ist vor rund 60 Jahren als Handlungsanleitung für Vorgesetzte und Betriebsräte entwickelt worden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren alkoholbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz zu konfrontieren, ihnen aber zugleich Hilfe anzubieten. Das strukturierte Verfahren der modernen betrieblichen Suchtprävention sollte den Umgang mit Suchtproblemen von Beschäftigten erleichtern. Auch heute gehört der Umgang mit und die Beratung von suchtkranken Mitarbeitern zu einer der herausfordernden Aufgaben eines Betriebsrates bzw. Personalrates.

Rolle des Betriebsrat bzw. Personalrat in der Betrieblichen Suchtprävention

Die Rolle des Betriebsrat bzw. Personalrat ist mit dem wirtschaftlichen Wandel und der zunehmenden psychischen Belastung und Beanspruchung der Mitarbeiter noch anspruchsvoller geworden. Betriebsräte bzw. Personalräte ihre Arbeitsschwerpunkte sich ständig verändernden Herausforderungen anpassen. Sie werden zunehmend in der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze gefordert und müssen psychische Belastungen erkennen und auf Abhilfe hinarbeiten. Zur ihrer Aufgabe gehört es sowohl Betriebliche Suchtprävention im Unternehmen voran zu bringen als auch betroffene Mitarbeiter zu beraten und begleiten. Dabei braucht der Betriebsrat bzw. Personalrat neben Grundkenntnissen bezüglich der verschiedenen Suchtmittel auch rechtliche Grundlagen zum Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern. Darüber hinaus stellt die Gesprächsführung und Motivation suchtkranker Mitarbeiter eine ausserordentliche Herausforderung dar. Ohne explizite Schulung im Bereich der Betrieblichen Suchtprävention können Betriebsräte bzw. Personalräte diese Aufgabe nicht sachdienlich bewältigen.

Vorgehen des Betriebsrat bzw. Personalrat im Rahmen der Betrieblichen Suchtprävention

Aus der Perspektive betrieblicher Suchtprävention bietet ein Interventionskonzept mit einem Stufenplan dem Betriebsrat bzw. Personalrat eine gute Orientierungshilfe. Aus der Sicht des Betriebsrates bzw. Personalrates handelt es sich um ein höchst verbindliches, konsequentes und faires Vorgehen. Wir der Stufenplan von seiten der Führungskraft angestoßen und der Betriebsrat bzw. Personalrat frühzeitig mit einbezogen so dient es vor allem dem Betroffenen selbst, wenn der Betriebsrat bzw. Personalrat sich der Besonderheit der Suchterkrankung bewusst ist und damit sein Handeln z.T. im Widerspruch mit seinem sonstigen Vorgehen sein muss.

Ohne professionelle Schulung in Betrieblicher Suchtprävention sind Betriebsräte und Personalräte diesen hochkomplexen Anforderungen ausgeliefert und intervenieren oft nur vermeintlich zum Vorteil der Betroffenen Person.

Hemmnisse beim Vorgehen des Betriebsrate bzw. Personalrate im Rahmen der Betrieblichen Suchtprävention

Für Betriebsräte bzw. Personalräte gibt es im betrieblichen System, vor allem bei psychosozialen Problemen von Beschäftigten häufig ernst zu nehmende Schwierigkeiten im Umgang mit Betroffenen Personen. Es handelt sich dabei nicht zwangsläufig um ein Co-Verhalten oder sogar ‚Co-Abhängigkeit’.

Jedoch gerade in disziplinarischen Fragen im Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitern laufen Betriebsräte bzw. Personalräte auf Grund ihrer Rolle oft Gefahr statt den betroffenen Mitarbeiter letztlich vorallem die Suchtkrankheit zu schützen. Vorgehen des Betriebsrates bzw. Personalrates welches bei von anderen psychischen Krankheiten betroffenen Mitarbeitern fachlich und menschlich richtig ist, verkehrt sich im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern i.d.R. ins Gegenteil!

Vor allem für Betriebsräte und Personalräte ist die Rolle in der Betrieblichen Suchtprävention eine große (oft neue) Herausforderung, die ohne eine spezielle Schulung kaum professionell ausgefüllt werden kann.

Wir machen Betriebräte und Personalräte fit in Sachen Betrieblicher Suchtprävention!

Online-Vortrag für den Betriebsrat bzw. Personalrat zu Suchtprävention im Betrieb

Ein Online-Vortrag für Betriebsräte bzw. Personalräte zum Thema betriebliche Suchtprävention eigenet sich immer dann wenn Sie mit wenig finanziellem und zeitlichem Aufwand schnell das ganze Gremium und oder die gesamte Mitarbeiterschaft erreichen wollen.

In ca. 90 Minuten sensibilisieren wir Betriebsräte bzw. Personalräte oder aber auch Ihre gesamte Belegschaft online für das Thema Suchtprävention im Betrieb und vermitteln die wichtigsten Infos zur Rolle des Betriebsrates bzw. Personalrates und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Suchtprävention.

Vortrag für den Betriebsrat bzw. Personalrat zu Suchtprävention im Betrieb

Ein Vortrag für Betriebsräte bzw. Personalräte zum Thema betriebliche Suchtprävention eigenet sich immer dann wenn Sie mit wenig finanziellem und zeitlichem Aufwand schnell das ganze Gremium und oder die gesamte Mitarbeiterschaft erreichen wollen.

In ca. 90 Minuten sensibilisieren wir Betriebsräte bzw. Personalräte oder aber auch Ihre gesamte Belegschaft für das Thema Suchtprävention im Betrieb und vermitteln die wichtigsten Infos zur Rolle des Betriebsrates bzw. Personalrates und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Suchtprävention.

Online-Seminar / Online-Workshop / Online-Coaching / Online-Beratung für den Betriebsrat bzw. Personalrat zu Suchtprävention

Wenn Sie als Betriebsrat bzw. Personalrat wirklich fit im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern im Betrieb werden möchten, eignet sich ein 2-3 Tagesseminar bzw. Onlineseminar zum Thema Betriebliche Suchtprävention für Betriebsräte bzw. Personalräte am besten.

In einem Online-Seminar / Online-Workshop vermitteln wir die wichtigsten Grundlagen der verschiedenen Suchtmittel (Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspielsucht). Wir klären den Betriebsrat bzw. Personalrat über seine Rolle im Rahmen der Betrieblichen Suchtprävention auf und vermitteln Ihnen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus werden Gesprächsführung und Umgang mit betroffenen Mitarbeitern online trainiert.

Ein wesentlicher Inhalt wird die Beratung der Betriebsräte im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern einnehmen.

Seminar / Workshop / Coaching / Beratung für den Betriebsrat bzw. Personalrat zu Suchtprävention im Betrieb

Wenn Sie als Betriebsrat bzw. Personalrat wirklich fit im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern im Betrieb werden möchten eignet sich ein 2-3 Tagesseminar zum Thema Betriebliche Suchtprävention für Betriebsräte bzw. Personalräte am besten.

In einem Seminar / Workshop vermitteln wir die wichtigsten Grundlagen der verschiedenen Suchtmittel (Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspielsucht). Wir klären den Betriebsrat bzw. Personalrat über seine Rolle im Rahmen der Betrieblichen Suchtprävention auf und vermitteln Ihnen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus werden Gesprächsführung und Umgang mit betroffenen Mitarbeitern trainiert.

Ein wesentlicher Inhalt wird die Beratung der Betriebsräte im Umgang mit Suchtkranken Mitarbeitern einnehmen.

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