Betriebliche Suchtprävention im Unternehmen
Suchtprävention im Betrieb
Betriebliche Suchtprävention ist seit 25 Jahren Bestandteil moderner Personalpolitik in privaten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Ursprünglich gestartet als Alkohol- oder Suchtprogramme hat sich betriebliche Suchtprävention hervorragend bewährt, bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz wirksam zu helfen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Suchterkrankung auf allen Hierarchieebenen und sind geeignet, suchtgefährdete und suchtkranke Beschäftigte frühzeitig zur Therapie zu bewegen.
Die systematische Aufklärung über Wirkungen von Suchtmitteln, über riskante Konsummuster und ihre gesundheitlichen sowie sozialen Folgen und eine veränderte Konsumkultur im Betrieb regt viele Beschäftigte zu einem verantwortlicheren Umgang mit Suchtmitteln an.
Prävention als Schwerpunkt betrieblicher Suchthilfe
Die betriebliche suchtprävention legt das Schwergewicht auf die Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen durch riskanten Umgang mit Suchtmitteln bzw. durch suchtbedingte Verhaltensweisen von Beschäftigten. Auf der betrieblichen Seite geht es um die Reduzierung substanzbedingter Störungen und Risiken am Arbeitsplatz, um den Abbau von den Suchtmittelkonsum fördernden Arbeitsbedingungen sowie um Maßnahmen zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums.
Aber es geht auch um die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen bei den Beschäftigten und der Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens. Insofern ist die Suchtprävention eng mit der Gesundheitsförderung und Personalentwicklung verknüpft. Sie führt zu positiven Effekten im Arbeitsverhalten und im sozialen Umgang miteinander und verbessert dadurch das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Die vorbeugende Arbeit lässt sich in die folgenden Bereiche unterteilen: in suchtspezifische Prävention und in übergreifende Prävention. In beiden Bereichen lassen sich wiederum verhältnisorientierte und verhaltensorientierte Maßnahmen unterscheiden.
Betriebliche Suchtprävention und Gesundheitsförderung
Diese neuen Ansätze in der Suchtprävention lassen sich hervorragend mit den Ansätzen der betrieblichen Gesundheitsförderung verknüpfen. Durch konsequent mit Hilfeangeboten verbundene Interventionen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird ein riskanter Konsum unterbunden und suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten frühzeitig eine Perspektive aufgezeigt, wie sie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Suchtprobleme in Angriff nehmen können. Auf diesem Wege verbessert sich die Prognose für ambulante und stationäre Therapien erheblich.
Die Qualifizierung der Personalverantwortlichen, Handlungsanleitungen mit gestuften Gesprächsfolgen sowie interne und/oder externe Beratungsangebote sind Kernelemente des Betrieblichen Suchthilfemanagements und Suchtprävention.
Präventiver Arbeitsschutz
Heute sollten betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe als verbindlicher Teil des präventiven Arbeitsschutzes und wichtiges Element des modernen Personal- und Gesundheitsmanagements in Betrieben aller Größenordnungen fest verankert werden.
Suchtprävention im Unternemen setzt den Fokus auf die Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen durch riskanten Umgang mit Suchtmitteln von Beschäftigten. Auf der unternehmerischen Seite geht es um die Reduzierung substanzbedingter Störungen und Risiken am Arbeitsplatz, um den Abbau von den Suchtmittelkonsum fördernden Arbeitsbedingungen sowie um Maßnahmen zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums.
Aber es geht auch um die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen bei den Beschäftigten und der Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens.
Suchtprävention im Betrieb und Personalentwicklung
Insofern ist die Suchtprävention eng mit der Gesundheitsförderung und Personalentwicklung verknüpft. Sie führt zu positiven Effekten im Arbeitsverhalten und im sozialen Umgang miteinander und verbessert dadurch das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Die vorbeugende Arbeit lässt sich in die folgenden zwei Bereiche unterteilen: suchtspezifische Prävention und übergreifende Prävention. In beiden Bereichen lassen sich wiederum verhältnisorientierte und verhaltensorientierte Maßnahmen unterscheiden.
Weshalb rentiert es sich betriebliche Suchtprävention im Unternehmen zu installieren?
- Benötigen Sie einen Vortrag oder ein Seminar zum Thema Sucht-Prävention für Beschäftigte und Betriebsräte?
- Möchten Sie den jährlichen Betriebsverlust durch suchtkranke Mitarbeiter reduzieren? (bei 1000 MA, Durchschnittsgehalt von 3700€ sind das ca. 4 Millionen € jährlich!)
- Planen Sie eine Betriebsvereinbarung/ Dienstvereinbarung „Sucht“ abzuschließen?
- Möchten Sie auf ein Thema aufmerksam machen, mit dem jede 6. Kündigung in Verbindung steht?
- Planen Sie ein umfassendes Suchtpräventionskonzept in Ihrem Unternehmen zu installieren?
- Möchten Sie ihre Führungskräfte schulen um rechtssicher und konstruktiv bei suchtmittelauffälligen Mitarbeitenden intervenieren zu können?
- Möchten Sie dazu beitragen, dass sich Krankheitstage, Arbeitsunfälle und Fehlzeiten reduzieren?
- Möchten Sie Mitarbeitende als Betriebliche Suchtberater in einer Inhouseschulung oder Onlineausbildung schulen?
Falls Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten können, stehen wir Ihnen gerne beratend und gestaltend zur Seite!
Wir begleiten sowohl die Entwicklung eines gesamten Suchthilfemanagementkonzeptes für Ihr Unternehmen, als auch die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung „Sucht“ oder Schulen ihre Führungskräfte und Betriebsräte in Inhouse-seminaren zum Umgang mit suchtkranken Kollegen. Wir bieten Suchtberaterausbildung an und machen Führungskräfteschulungen.
Für einen Vortrag Betriebliche Suchtprävention nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Für ein Seminar Betriebliche Suchtprävention freuen wir uns über Ihren Anruf.
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